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Ortsplanungsrevision

Stand der Ortsplanung

Die öffentliche Planauflage hat vom 19. Dezember 2025 bis 3. Februar 2026 stattgefunden.  
 

Hinweis zur Stellung der aktuell rechtsgültigen Ortsplanung:

Ab der öffentlichen Auflage der Ortsplanung werden bei Baubewilligungen sowohl die rechtsgültigen als auch die neuen Nutzungspläne und Reglemente berücksichtigt (§ 15 Abs. 2 PBG). Nach Rechtskraft der revidierten Ortsplanung wird ein Baugesuch ausschliesslich nach der neuen Ortsplanung beurteilt.
 

Genehmigungsinhalt Ortsplanungsrevision (noch nicht rechtskräftig)

Orientierender Inhalt

Informationsveranstaltung

Am 8. Januar 2026 hat eine Informationsveranstaltung betreffend öffentlicher Auflage der Ortsplanungsrevision stattgefunden. 
Die Präsentation finden Sie hier [pdf, 11.7 MB]