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Friedensrichter

Kontakt

Herr
Max von Burg
032 641 24 91
max.vonburg@besonet.ch
 

Ein Friedensrichter wird meist über eine kommunale Wahl bestimmt oder von einer Kommission ausgewählt, um den gesellschaftlichen Frieden bei Streitigkeiten im Bereich der unteren Gerichtsbarkeit zu wahren, d. h. bei Zivilsachen von geringem Streitwert, kleineren Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten.