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Baubewilligungsverfahren

Wer ober- oder unterirdische Bauten und Anlagen errichten oder ändern will, hat grundsätzlich vor Baubeginn rechtzeitig bei der Bauverwaltung ein Baugesuch einzureichen. Das Bauen ohne Baubewilligung ist in der ganzen Schweiz verboten.

Stehen dem Bauvorhaben keine planungs-, bau- und umweltrechtlichen Hindernisse entgegen, ist es zu bewilligen. Die Baubewilligung kann Auflagen, Bedingungen oder Befristungen enthalten (§§ 318 ff. Planungs- und Baugesetz). Sollte ein kantonaler Entscheid nötig sein, wird das Gesuch durch die Gemeinde koordiniert.

Im Baubewilligungsverfahren wird die Einhaltung bestimmter öffentlich-rechtlicher Vorschriften überprüft; gegebenenfalls werden diese Vorschriften in der Baubewilligung mittels Auflagen und Bedingungen festgesetzt. Die Einhaltung der Vorschriften des öffentlichen Rechts, aber auch des Privatrechts (z.B. Näherbaurecht) ist Sache der Bauherrschaft.

Rechtliche Grundlagen

Vorprüfung

Die eingehenden Gesuche werden von der Bauverwaltung auf ihre Vollständigkeit sowie auf grundsätzliche Mängel hin geprüft. Allfällige Änderungen oder Ergänzungen werden beim Gesuchstellenden nachgefordert.

Publikation

Alle bewilligungspflichtigen Bauvorhaben werden im amtlichen Anzeiger unter Gemeinde Selzach sowie auf der Homepage von Selzach publiziert und liegen während 14 Tagen zur Einsichtnahme auf der Bauverwaltung auf (Ausnahme §8 KBV).

Bauprofile

Bei Neubauten, An- und Aufbauten sowie Terrainauffüllungen ist spätestens bei Erscheinung der Publikation ein Baugespann zu errichten, welches die künftige Gestalt und räumliche Ausdehnung des Baues, sowie der Terrainauffüllungen dargestellt.

Geltungsdauer der Baubewilligung

Die Baubewilligung erlischt nach zwei Jahren ab Zustellung des Entscheides, wenn innert dieser Frist mit den Bauarbeiten nicht begonnen worden ist oder wenn ein begonnener Bau nicht innert zumutbarer Frist vollendet wird.
Die Baubehörde kann die Baubewilligung auf Gesuch hin um höchstens ein Jahr verlängern.

Kontakt

Bau- und Werkverwaltung Selzach
Schänzlistrasse 2
2545 Selzach

Tel. 032 641 13 63
Kontaktformular

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