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Kaminfeger

Gemäss Kantonsratsbeschluss vom 10. März 2017 "Änderung des Gesetzes über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe" können Sie ab dem 01. Januar 2018 Ihren Kaminfeger selbst wählen. Auch den Leistungsumfang, den Intervall und der Tarif sind nicht mehr vorgeschrieben.

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