Militär und Zivilschutz
Meldung bei Adress- und Berufswechsel
Änderung Mutationswesen Militär & Zivilschutz
Ablösung des physischen Dienstbüchleins per 01. Juni 2026
Die Schweizer Armee treibt die Digitalisierung konsequent voran. Per 1. Juni 2026 wird das physische Dienstbüchlein abgelöst. Künftig werden die Daten über den Dienstmanager (armee.ch/dim), den zentralen digitalen Kommunikationskanal zwischen den Angehörigen der Armee (AdA) und der Militärverwaltung zugänglich sein. Die Administration innerhalb der Militärverwaltung wird bereits heute weitgehend digital geführt.
Mit der Ablösung des Dienstbüchleins wird auch die Nachweisführung durchgängig digital.
Auch der Zivilschutz wird sein physisches Dienstbüchlein per 1. Juni 2026 ablösen und die entsprechenden Daten künftig über den Dienstmanager Zivilschutz zugänglich machen.
Ausweis resp. Verpflichtung gegenüber einsichtsberechtigten Behörden
Das Dienstbüchlein muss somit bei Adress- und Berufswechseln, Namens- und Geschlechtsänderungen nicht mehr dem Kreiskommando, Bereich Sektionswesen zugestellt werden.
Informationen in Bezug auf die Meldepflicht und Änderungen im Bereich Sektionswesen erhalten Sie auf der Seite:
https://so.ch/services/militaerdienst-adress-und-berufswechsel-melden/
Aufbewahrung des bisherigen Dienstbüchleins
Das physische Dienstbüchlein dient nach dem 1. Juni 2026 weiterhin als Beweismittel bei Widersprüchen zwischen Eintragungen im Dienstbüchlein und Eintragungen in den Systemen aus der Zeit vor dem 1. Juni 2026. Alle AdA, die ein physisches Dienstbüchlein erhalten haben, müssen dieses deshalb bis zur Entlassung aus der Armee aufbewahren.
Kontakt
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Militärverwaltung/Kreiskommando
Kapitelhaus
Hauptgasse 70
4509 Solothurn
032 627 27 62
kreiskommando@vd.so.ch