Navigieren in Selzach

Wahlen & Abstimmungen

Informationen zu Abstimmungen

Easyvote (Informationen für Jugendliche) 

Urnenöffnungszeiten

Sonntag, 10.00 – 12.00 Uhr im Gemeindehaus Selzach, Schänzlistrasse 2

 

Stimm- und Wahlrecht

Wer mindestens 18 Jahre alt ist, das Schweizer Bürgerrecht hat, in Selzach wohnt und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht, kann an eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Unter diesen Voraussetzungen kann auch ein Referendum ergriffen oder eine Initiative lanciert werden und beides unterzeichnet werden.

Um an Abstimmungen teilzunehmen braucht man sich nirgends zu registrieren. Dies erfolgt von Amtes wegen im Stimmregister der Wohngemeinde, sobald die Stimmrechtsvoraussetzungen erfüllt sind.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer müssen sich registrieren lassen.

 

Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe kann durch Einwurf des Antwortkuverts im Briefkasten des Gemeindehauses oder durch Aufgabe bei einer Poststelle erfolgen. Bei einer Postaufgabe trägt die Gemeinde die Portokosten nicht.

Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens am Samstag, 20.00 Uhr im Briefkasten der Gemeindeverwaltung sein. Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post wird empfohlen, das Kuvert bis spätestens am Donnerstagabend vor dem Abstimmungswochenende der Post zu übergeben. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Kuvert per A-Post rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft. Verspätete eingegangene Kuverts sind ungültig.