Planungshilfen und Gesetze
Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen und notwendigen Formularen zum Baubewilligungsverfahren und zur entsprechenden Bauausführung. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt für Baugesuchsteller [pdf, 45 KB]. Unserer Checkliste [pdf, 59 KB] entnehmen Sie, welche Nebengesuche für Ihr Bauvorhaben nötig sind.
Rechtliche Grundlagen
- Baureglement EWG Selzach [pdf, 45 KB]
- Zonenreglement EWG Selzach [pdf, 90 KB]
- Bauzonenplan EWG Selzach [pdf, 9.1 MB]
- Strassen- und Baulinienpläne EWG Selzach [pdf, 15.7 MB]
- Bauverordnung Kanton Solothurn [pdf, 159 KB]
- Anhänge zur kant. Bauverordnung [pdf, 1.6 MB]
- Planungs- und Baugesetz Kanton Solothurn [pdf, 1.5 MB]
Baueingabe
Grundsätzlich muss das Baubewilligungsgesuch aus folgenden Dokumenten bestehen:
Baugesuchsformular | 2-fach |
beglaubigter Grundbuchplan | 2-fach, nachgeführt und nicht älter als 2 Jahre zu beziehen resp. beglaubigen beim Geometerbüro Emch + Berger AG, Solothurn, Tel. 058 451 73 16 |
Projektpläne | 2-fach, soweit zum Verständnis nötig. Mind. im Massstab 1:100 mit eingetragenen Massen und Zweckbestimmung der Räume. Bei kleineren Bauvorhaben ist eine Veranschaulichung mit Fotos möglich. |
Eigentumsnachweis | 2-fach, in Form eines Grundbuchauszuges, Kopie Kaufvertrag, Baurechtsvertrag oder schriftliche Zustimmung des Grundeigentümers |
Alle Unterlagen sind datiert und vom Gesuchsteller, Grundeigentümer und Projektverfasser unterzeichnet einzureichen.
Brandschutzbewilligung
Für Bauten. Ausfertigung und Beilagen gemäss Formular [pdf, 900 KB] (rot)
Wärmetechnische Anlagen
Für Feuerungsaggregate und -einrichtungen mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen. Wärmepumpen sowie Photovoltaik- und Solarthermische Anlagen zu Wohnbauten benötigen keine Bewilligung der SGV. Ausfertigung und Beilagen gemäss Formular [pdf, 900 KB] (gelb)
Planungsgenehmigung Arbeitsinspektorat
Für Bauten und Einrichtigungen von Betrieben mit Arbeitnehmenden. Ausfertigung und Beilagen gemäss Formular [pdf, 900 KB](grün)
Schutzraumbewilligungsgesuch oder Schutzraumbefreiungsgesuch
Das kantonale Amt für Militär und Bevölkerungsschutz ist für die Bewilligung von Schutzräumen zuständig oder kann das Bauvorhaben von der Baupflicht befreien.
Reine Umbauten sind nicht schutzraumpflichtig. Für Schutzplätze, welche nicht errichtet werden müssen, ist ein Ersatzbeitrag zu entrichten.
Schutzraumbewilligung [pdf, 100 KB]/ Schutzraumbefreiung [pdf, 159 KB]
Wasseranschluss
Für Neubauten, Wasseranschlussgesuch Selzach [pdf, 40 KB], Wasseranschlussgesuch Brunnengenossenschaft Altreu
Hier finden Sie den Link zu dem Werkplan Wasser
Kanalisationsanschluss
Für Neubauten, Kanalisationsanschluss... [pdf, 40 KB]
Hier finden Sie den Link zu dem Werkplan Abwasser
Energienachweis
Bauten und bauliche Anlagen sind bei der Erstellung oder einer wesentlichen Änderung so zu gestalten, auszuführen und zu unterhalten, dass eine umweltschonende Ausnützung der Energie nach dem Stand der Technik gewährleistet ist. Dies ist in der Regel mit dem Energienachweis zu belegen. Bei Gebäude- und Anlagensanierungen sowie Umnutzungen sind die Nachweise auch zu erbringen, wenn die Massnahmen nicht baubewilligungspflichtig sind. Weitere Informationen finden Sie unter Energienachweis
Hindernisfreies Bauen
Für Neubauten/Erneuerungen von:
- öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen
- Wohnbauten mit mehr als 6 Wohnungen
- Bauten mit mehr als 50 Arbeitsplätzen
- Aussenräume bei Bauten und Anlagen
Gesuchsformular Hindernisfreies Bauen [pdf, 34 KB]
Nutzung von Erdwärme
Gesuchsformular für die Bewilligung von Erdwärmesonden [pdf, 241 KB](EWS)
Entsorgungskonzept
Bei Neu-, Umbau und Abbrucharbeiten entstehen viele Abfälle die umweltgerecht entsorgt werden müssen. Übersteigt die dabei anfallende Abfallmenge 100 m3, muss ein Entsorgungskonzept erarbeitet und mit dem Baugesuch der Gemeinde eingereicht werden.
Kontakt
Bau- und Werkverwaltung Selzach
Schänzlistrasse 2
2545 Selzach
Tel. 032 641 13 63
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