eBau - Elektronisches Baubewilligungsverfahren
eBau – Elektronisches Baubewilligungsverfahren
Das Baubewilligungsverfahren für die Gemeinde Selzach wird neu digital über den kantonalen Onlineschalter eBau-Portal eingereicht.
Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
Die Bestimmungen der Kantonalen Bauverordnung § 3 ff. betreffend Form und Inhalt der Baueingabe gelten auch für die elektronische Baueingabe.
Elektronische Aktenauflage eBau finden Sie hier.
Das Einspracheverfahren mit den Einsprechenden und das Beschwerdeverfahren mit den Beschwerdeführenden erfolgen weiterhin über den Papierweg.
Für Fragen steht eine integrierte Online-Hilfe mit Kurzanleitung eBau für jede Funktion zur Verfügung. Ausserdem kann das eBau-Kompetenzzentrum für technische Fragen kontaktiert werden (eBauSO@bd.so.ch).
Fachliche Fragen (z.B. bei Unklarheiten zum Ausfüllen des Gesuchs) beantworten wir in der Bauverwaltung Selzach gerne per E-Mail oder auch telefonisch
(ebauSO@selzach.ch / Telefon 032 641 13 63)
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestallte Fragen (FAQ)
Gesuche
Folgende Eingaben sind zurzeit leider noch nicht via eBau möglich:
Schutzraumbewilligung [pdf, 100 KB]
Schutzraumbefreiung [pdf, 159 KB]
Strassenaufbruchgesuch [pdf, 41 KB]
Wasser-Anschlussgesuch [pdf, 40 KB]
Kanalisations-Anschlussgesuch [pdf, 40 KB]
Energienachweis
Bauten und bauliche Anlagen sind bei der Erstellung oder einer wesentlichen Änderung so zu gestalten, auszuführen und zu unterhalten, dass eine umweltschonende Ausnützung der Energie nach dem Stand der Technik gewährleistet ist. Dies ist in der Regel mit dem Energienachweis zu belegen. Bei Gebäude- und Anlagensanierungen sowie Umnutzungen sind die Nachweise auch zu erbringen, wenn die Massnahmen nicht baubewilligungspflichtig sind. Weitere Informationen finden Sie unter Energienachweis