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Ortsplanungsrevision

Stand der Gesamtrevision Ortsplanung Selzach

Hinweis zur Stellung der aktuell rechtsgültigen Ortsplanung:

Ab der öffentlichen Auflage der Ortsplanung werden bei Baubewilligungen sowohl die rechtsgültigen als auch die neuen Nutzungspläne und Reglemente berücksichtigt (§ 15 Abs. 2 PBG). Nach Rechtskraft der revidierten Ortsplanung wird ein Baugesuch ausschliesslich nach der neuen Ortsplanung beurteilt.
 

Unterlagen 1. öffentliche Auflage:

Die 1. öffentliche Planauflage hat vom 19. Dezember 2025 bis 3. Februar 2026 stattgefunden.  

Genehmigungsinhalt Ortsplanungsrevision (noch nicht rechtskräftig)

Orientierender Inhalt

Informationsveranstaltung

Die Präsentation der Informationsveranstaltung betreffend öffentlicher Auflage der Ortsplanungsrevision vom 8. Januar 2026 finden Sie hier [pdf, 11.7 MB]