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Ausleihung (Vertrag und AGB)

Der Gemeinderat Selzach hat dem Vorschlag der Kultur- und Sportkommission zugestimmt, dass die Kunstgegenstände unentgeltlich an Einwohnerinnen und Einwohner sowie an das heimische Gewerbe und die Industrie ausgeliehen (max. 3 Jahre) werden dürfen. Die Ausleihe ist an Regeln und Bedingungen gebunden und es wird pro geliehenen Kunstgegenstand einen Verleihvertrag geben. Die entsprechenden Dokumente finden Sie auf dieser Seiten zum Herunterladen.

Muster Verleihvertrag [pdf, 156 KB]
Allgemeinde Geschäftsbedingungen für die Miete [pdf, 129 KB]

Eine Ausleihe gewährleistet, dass die Kunstwerke nicht hinter verschlossenen Türen in einem Archiv gestapelt sind.  Sie sind an Orten, wo sie geschätzt werden. Durch die max. Ausleihdauer rotieren die Kunstwerke auch.
Sie können sich die für eine Ausleihe freigegebenen Kunstgegenstände im Verzeichnis anschauen und diese für sich reservieren lassen.
Sobald alle Ihre Angaben geprüft sind, werden wir uns bei Ihnen zur Vertragsunterzeichung und Übergabe des Kunstgegenstandes melden.

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