Beachten Sie bitte, dass Beiträge nur für die folgenden Jubiläen ausbezahlt werden:
- 25 Jahre
- 50 Jahre
- 75 Jahre
- 100 Jahre
- 125 Jahre
- usw.
Der Beitrag pro Altersjahr des Vereins ist mit Beschluss GR vom 27. September 2012 auf Fr. 20.00 festgelegt.
Beachten Sie bitte, dass Beiträge für Festbesuche nur für folgende Feste geltend gemacht werden können:
- kantonale Feste
- überkantonale Feste
- eidgenösische Feste
Der Beitrag pro Teilnehmerin / Teilnehmer ist mit Beschluss GR vom 27. September 2012 auf max. Fr. 25.00 festgelegt.
Die Anzahl der Teilnehmenden an einem Fest sind durch Kopien der Rechnungen für Festkarten, Startgelder, Fahrkarten usw. zu belegen. Ohne Belege ist eine Auszahlung nicht möglich.
Muss mehr als der Besuch eines Festes abgerechnet werden, ist zwingend ein zweites Formular auszufüllen.