Beachten Sie bitte, dass
Beitragsberechtigt für Beiträge nach Artikel 7.1 Jugendbeiträge (und 7.2 Lagerbeiträge) sind Jugendliche, welche folgende Kriterien kumulativ erfüllen:
a) Jugendliche mit Wohnsitz in Selzach.
b) Jugendliche, welche am 31.12 des Beitragsjahres das zwanzigste Altersjahr noch nicht erreicht haben.
c) Jugendliche, welche an mindestens 25 Proben resp. Trainings pro Jahr teilgenommen haben oder die Anforderungen nach J+S erfüllen.
Als Berechnungsgrundlage gilt jeweils das Schuljahr (z.B.: 1. August 2025 - 31. Juli 2026 für die Beiträge im Jahr 2026).
Die Listen der Jugendlichen müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- Vorname, Name
- Geburtsdatum
- Wohnort
- Anzahl besuchte Trainings / Proben
- Anzahl angebotene Trainings / Proben
Die Angaben können als unterschriebene Listen gemäss Muster [xlsx] abgegeben werden. Die Trainings/Probenkontrolle muss aber immer mit hochgeladen werden.