Anlassbewilligungen
Eine Anlassbewilligung ist zu beantragen, wenn an einem öffentlichen Anlass, welcher nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, Getränke aller Art sowie Speisen zum Genuss vor Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung jeweils die Parkplatzsituation sowie die Abfallentsorgung und Reinigung des Veranstaltungsortes.
Bitte reichen Sie das ausgefüllte Gesuchsformular mindestens 4 Wochen vor Ihrem Anlass bei der Gemeindeverwaltung ein. Danke!
Einwohnergemeinde Selzach
Schänzlistrasse 2
2545 Selzach
Oder per Mail info@selzach.ch
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung: Tel. 032 641 24 34