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Abstimmungen und Wahlen

Urnenöffnungszeiten

Wahlsonntag, 10.00 -12.00 Uhr im Gemeindehaus, Schänzlistrasse 2

Stimm- und Wahlrecht

Wer mindestens 18 Jahre alt ist, das Schweizer Bürgerrecht hat, in Meisterschwanden wohnt und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht, kann an eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen Unter diesen Voraussetzungen kann auch ein Referendum ergriffen oder eine Initiative lanciert werden und beides unterzeichnet werden.

Um an Abstimmungen teilzunehmen braucht man sich nirgends zu registrieren. Dies erfolgt von Amtes wegen im Stimmregister der Wohngemeinde, sobald die Stimmrechtsvoraussetzungen erfüllt sind.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer müssen sich hingegen registrieren lassen.

Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe kann durch Einwurf des Antwortkuverts im Briefkasten des Gemeindehauses (bis Samstag vor dem Wahlsonntag 20.00 Uhr) oder durch Aufgabe bei einer Poststelle erfolgen.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Couverts, welche am Samstag nach

20.00 Uhr eingeworfen werden, ungültig sind.