Zuzug
Ein Wohnungswechsel ist innert 14 Tagen nach dem Umzug der Einwohnerdienste persönlich, telefonisch oder online zu melden.
Vergessen Sie nicht, sich vorgängig in Ihrer letzten Wohngemeinde abzumelden.
Wir benötigen folgende Unterlagen:
SchweizerInnen
- Pass / Identitätskarte
- Heimatschein
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag / Untermietvertrag (falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung)
Ausländische Staatsangehörige EU / EFTA
Bereits Wohnsitz in der Schweiz:
- Pass / Personalausweis
- Ausländerausweis
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag / Untermietvertrag (falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung)
- Arbeitsvertrag (C-Ausweis ausgeschlossen)
Zuzug aus dem Ausland:
- Pass / Personalausweis
- Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde (mit Namen der Eltern)
- Eheurkunde
- Scheidungsurteil
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag / Untermietvertrag (falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung)
- Arbeitsvertrag
Ausländische Staatsangehörige Drittstaaten
Bereits Wohnsitz in der Schweiz:
- Pass / Personalausweis
- Ausländerausweis
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag / Untermietvertrag (falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung)
- Arbeitsvertrag
Zuzug aus dem Ausland:
- Pass / Personalausweis
- Eheurkunde
- Scheidungsurteil
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag / Untermietvertrag (falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung)
- Arbeitsvertrag
- Familiennachzugsgesuch oder Aufenthaltsgesuch
WochenaufenthalterInnen
- Identitätskarte / Pass
- Heimatausweis der Einwohnerdienste des Wohnortes
- Mietvertrag / Untermietvertrag (falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung)
Bitte kommen Sie persönlich vorbei