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Ausländerausweise, Verlängerungen

Die Verlängerung muss persönlich am Schalter spätestens 2 Wochen vor Ende der Gültigkeit beantragt werden (Kinder bis 15 Jahren Abgabe durch Eltern möglich).

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefüllte und unterzeichnete Verfallsanzeige (wird 2-3 Monate vor Ablauf direkt nach Hause zugestellt)
  • Gültiger Pass oder Identitätskarte

Auf der Verfallsanzeige Ausweis B für Nicht-EG/EFTA-Staatsangehörige hat der Arbeitgeber entsprechende Angaben über die Entlöhnung vorzunehmen und seine Unterschrift zu leisten.

Verlängerungen L Kurzaufenthaltsbewilligungen

  • Gültiger, aktueller Arbeitsvertrag
  • Gültiger Pass oder Identitätskarte
  • Bei Umwandlung von L in B: Zusätzlich eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass der Arbeitsvertrag immer noch gültig ist.

Die Einwohnerdienste prüfen die Unterlagen und leiten diese zur Verlängerung an das Migrationsamt des Kantons Solothurn weiter.

Sobald der Ausländerausweis verlängert wurde, werden Sie von uns per Messenger oder per Brief informiert. Die Verlängerungskosten sind bei den Einwohnerdiensten beim Abholen des Ausweises zu begleichen.