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Kultur

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Die Kultur- und Sportkommission

Gemäss der geltenden Gemeindeordnung sind die Aufgaben der Kultur- und Sportkommission wie folgt definiert:

  • Die Kultur- und Sportkommission fördert kulturelle und sportliche Veranstaltungen und ist für die Gestaltung der Bundes- und die Durchführung der Jungbürgerfeier verantwortlich.
  • Sie befasst sich mit der künstlerischen Ausschmückung der öffentlichen Gebäude und Anlagen sowie mit dem Ankauf und Unterhalt von Kunst- und Kulturgegenständen.

Das ist eine recht rudimentäre Beschreibung der Aufgaben. Deshalb hat sich die Kultur- und Sportkommission ein Pflichtenheft erstellt und dieses dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Darin sind die Aufgaben detaillierter beschrieben. Sie finden das Dokument hier.

Die Schwerpunkte der Aufgaben werden durch die Kommission mittels Jahresprogramm und Pendenzenliste festgelegt. Darin ist die Kommission sehr frei und kann ihre Schwerpunkte entsprechend setzen. Natürlich ist immer ein Budgetbetrag im entsprechenden Jahr nötigt. Einige Aufgaben sind jedoch nicht verschiebbar, wie:

  • Erstellen des Budgets für das folgenden Jahr
  • jährliche Auszahlung der Vereinsunterstützung gemäss Reglement
  • Dreikönigsanlass als Begrüssung der Neuzuzüger des letzten Jahres
  • Verantwortlichkeit für den Bücherschrank
  • Aufgaben aus den Legislaturzielen des Gemeinderates

Etwas ganz spezielles sind jeweils die Ehrungen für Kultur und Sport, welche die Kommission vornehmen kann. Auch dazu gibt es je ein Papier für die Kulturehrung und die Sportehrung.