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Adressauskünfte

Auskünfte aus dem Einwohnerregister dürfen nur im Rahmen der Bestimmungen des Informations- und Datenschutzgesetzes des Kantons Solothurn (InfoDG), insbesonders § 15, 21, 22 und 27 erteilt werden.

Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessennachweis
  • Wenn per Brief: Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert
  • CHF 10.00

Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.