Adressauskünfte
Auskünfte aus dem Einwohnerregister dürfen nur im Rahmen der Bestimmungen des Informations- und Datenschutzgesetzes des Kantons Solothurn (InfoDG), insbesonders § 15, 21, 22 und 27 erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- Schriftliche Anfrage
- Interessennachweis
- Wenn per Brief: Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert
- CHF 10.00
Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.