Hundehalter/in
Was muss ich als Hundehalter/in wissen?
Hundesteuer |
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| 1 Hund |
135 Franken
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Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, lassen Sie sich bei Ihrer Gemeinde als Hundehalter auf Amicus registrieren.
Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per Post oder E-Mail zugestellt. Damit können Sie sich bei Amicus einloggen.
Wie registrieren Sie Ihren Hund?
Welpen müssen in den ersten drei Monaten – spätestens aber vor Weitergabe an den neuen Hundehalter – vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Der Tierarzt registriert anschliessend den Hund in Amicus.
Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Davon ausgenommen sind Hunde, die für Ferien oder einen Kurzaufenthalt vorübergehend eingeführt werden.
Passwort vergessen?
Sie können mit Ihrer E-Mail-Adresse ein temporäres Passwort anfordern. Falls in Ihrem Benutzerkonto keine E-Mail-Adresse hinterlegt ist, melden Sie sich beim Helpdesk
(0848 777 100) oder bei Ihrer Wohngemeinde. Bitte halten Sie Ihre Personen-ID bereit.
Sie möchten einen Halterwechsel melden?
Ein Halterwechsel besteht immer aus zwei Meldungen: aus einer «Weitergabe» durch den bisherigen Halter und einer «Übernahme» durch den neuen Halter. Beide Parteien müssen den Wechsel aktiv in ihrem Benutzerkonto bestätigen.
- Weitergabe: Bringen Sie die Personen-ID sowie Vor- und Nachname des neuen Besitzers in Erfahrung. Loggen Sie sich in Ihrem Benutzerkonto ein und erfassen Sie im entsprechenden Tierdetail eine «Weitergabe». Der Hund steht nun beim neuen Halter zur Übernahme bereit.
- Übernahme: Loggen Sie sich in Ihrem Benutzerkonto ein und klicken Sie im Register «Übernahme innerhalb der Schweiz» auf den Button «übernehmen». Erst jetzt ist der Halterwechsel abgeschlossen.
Ihr Hund ist aus dem Ausland?
Gehen Sie mit Ihrem Hund zum Tierarzt, damit dieser die Mikrochipnummer überprüfen kann. Der Tierarzt registriert dann bei Amicus einen «Import».
Ihr Hund geht ins Ausland?
Erfassen Sie im Register «Exportadresse im Ausland» das Exportdatum und das Exportland. Alle weiteren Eingabefelder sind optional.
Ihr Hund ist verstorben?
Geben Sie bitte im Tierdetail das Todesdatum ein. Das Todesdatum kann auch von der Gemeinde oder Ihrem Tierarzt eingetragen werden.
Haben Sie eine Haftpflichtersicherung?
Im Gesetz über das Halten von Hunden Absatz 2 §10 ist der Halter oder die Halterin verplichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, welche die Risiken der Hundehaltung einschliesst und sowohl die Haftpflicht des Halters oder der Halterin als auch die derjenigen Person abdeckt, welche den Hund tatsächlich
Gesetzliche Grundlagen:
Hundegesetz Kanton Solothurn
Verordnung zum Hundegesetz Kanton Solothurn
Hier gelangen Sie zu die nationale Datenbank für Hunde amicus
Hier gelangen Sie zur digitaler PetCard animundo
Begleitschreiben zur PetCard [pdf, 82 KB]
Reglement Hundehaltung [pdf, 26 KB]